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    :: Was man darüber wissen sollte...





Die Ü30 Dance Night ist Kulturevent des Jahres
Mittwoch, 9. April 2008
kulturevent-des-jahres-ico.jpg Was ist eigentlich Kultur? Immer wieder hören wir Diskussionen darüber, was man als "Kultur" bezeichnen darf - und was eben nicht. Klar, dass z.B. die Ü30 Dance Night, genauso wie sämtliche andere Tanz- oder Mottoveranstaltungen, ein kultureller Event ist. Kultur ist Gemeinschaft, etwas vom Ganzen. Kultur im Sinne der Persönlichkeitsentfaltung stellt eine gewisse Lebensart oder -Einstellung dar. Kultur im Sinne der Gemeinschaft rückt Individuen oder auch kleinere Rand-Gruppen näher zusammen. Das Ausleben und Entfalten von Kultur jeglicher Art ist ein fester Bestandteil unserer Gesellschaft.

Würde es jedoch nach einigen, möglicherweise diktatorisch veranlagten
oder Kulturverachtenden "Bedienstete des Bürgers" gehen, so würde der Begriff "Kultur" nur noch dann Geltung finden, wenn die Situation gefällt, frei nach dem Motto von Frau Langstrumpf: "Ich mach mir die Welt, widdi widdi wie sie mir gefällt..". Aber Spass bei Seite - das ist heutzutage tatsächlich Gang und Gebe.

Aufgrund der Tatsache, dass die Plakatierung (Werbung für Veranstaltungen in Form von großen Plakaten, oft an Laternenpfählen am Straßenrand) in diversen Gemeinden überhand zu nehmen scheint, beginnen "fleißige" Bedienstete scheinbar damit, sich zu überlegen, wie man der Flut an Arbeit, .. entschuldigung, wir meinten der Flut an Plakatieranträgen, Einhalt bieten kann. Anstatt sie jedoch Ordnung und System in die Plakatier-Angelegenheit bringen (was übrigens in den meisten anderen Gemeinden wunderbar funktioniert, Lob an dieser Stelle), versuchen Sie durch müde Absagegründe die Veranstalter oder Antragssteller zurückzuweisen. "Hauptsach koi Gschäft domit".
Ein beliebter Grund einer Absage war bis vor kurzem jener, dass nur für Veranstaltungen welche in der eigenen Gemeinde stattfinden, plakatiert werden dürfe. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat diese Machenschaften jedoch schnell gestoppt.

Nun aber - und das ist das eigentliche Thema dieses Artikels - haben sich irgendwelche findige Beamte (aus irgendwelchen Städten und Gemeinden hier in unserem Ländle, z.B. zwischen Tübingen und Herrenberg) einen neuen Absagegrund gesucht. Na sowas - wie es scheint, wird das jetzt Kult(ur), Absagegründe zu finden. An dieser Stelle dürften einige Liebhaber der Tanzkultur, der Musikkultur, der Gemeinschaftskultur sowie Anhänger vieler weiterer Kulturen berechtigt Einwand erheben: Ab jetzt sollen Tanzveranstaltungen, man glaubt es kaum, als "nicht kulturelle Veranstaltungen" gelten. Ja wo gibt's denn sowas - maßen sich nun jene Personen tatsächlich an, sie dürften entscheiden, was kulturell ist und was nicht? Steigt da bei manchen eventuell die möglicherweise nicht vorhandene Daseinsberechtigung zu Kopf?
Grund des ganzen Ärgers ist mal wieder, oder immer noch, die (wohl nervige) Plakatierung auswärtiger Events in der eigenen Gemeinde. Anstatt die oben erwähnte Ordnung ins System zu bringen, bauen jene Betroffenen weiter darauf, jeglichen Grund zur Absage zu finden. Viele würden an dieser Stelle auch von deplatzierten Kompetenzkräften sprechen, von Leuten, die sich Kompetenzen anmaßen, oder aber einfach keine Ahnung vom wirklichen (kulturellen) Leben haben.

Der Begriff „Kultur“ geht übrigens aus dem lateinische Wort „cultura“ (von colo, cultum) hervor, welches die Pflege des Bodens und die Veredelung der Lebewesen bezeichnet. Die Engländer bezeichnen den Begriff „culture“ als „the way people live“ – also  die Art und Weise wie Menschen leben (Oxford´s Dictionary).

Treffender wäre die Definition von Oskar Weggel (Die Asiaten, München 1989, S. 22): "Kultur ist die Gesamtheit der erlernten Verhaltensweisen und der übernommenen Einstellungen, Wertesysteme und Kenntnisse (...), die von Mitgliedern einer Großgruppe geteilt und tradiert werden. Kultur ist sowohl Ausdruck als auch Bedingungsstruktur für das Verhalten der Mitglieder einer bestimmten Gesellschaft."

Fazit:
Kultur ist, was man daraus macht. Zu behaupten, eine Veranstaltung, egal aus welchem Genre, sei nicht von Kultureller Art, kann man sich sparen. Denn das ist alles andere als Kultur-fördernd, eben weiterhin nur ein billiger Versuch Antragsteller einer Plakatiergenehmigung abzuwimmeln - und damit ein Armutszeugnis inkompetenter Bediensteter.

Am 26. April sind jedenfalls alle zu unserem Kulturevent der Extraklasse, der Ü30 Dance Night, in der Festhalle in Rottenburg eingeladen, zu kommen.




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Kommentare (5)
Geschrieben von: Der Erich am 10.04.2008 um 08:30 Uhr: - Gast
 
 
Interessant zu erfahren, dass Ämter also Plakatieranträge von auswärts nicht mehr zurückweisen dürfen. Wir haben bei uns auch schon mal etwas weiter weg (also in anderen Gemeinden) werben wollen und prompt eine Absage erhalten, weil die Veranstaltung nicht in der entsprechenden Gemeinde statt findet. Gibt es da irgendwie ein Urteil oder so? Danke :)
 
Geschrieben von: Der Erich am 10.04.2008 um 08:34 Uhr: - Gast
 
 
Nachtrag: 
Aber das ist ja wohl ein schlechter Witz, dass die Beamte nun Plakatieranträge mit der Begründung 'nicht kulturell' abweisen. Also wir würden da auf die Barrikaden gehen, darf man erfahren um welche Gemeinde es sich dreht? Zwischen Tübingen und Herrenberg gibts ja mehrere, ist es Ammerbuch?  
Grüße vom Erich
 
Geschrieben von: webmaster am 10.04.2008 um 10:51 Uhr: - Registriert
 
 
Hallo "Der Erich", 
 
vielen Dank für deine Kommentare. Zu deinem ersten Beitrag: 
Gerichtsurteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg 5. Senat  
vom 19.01.2006, Leitsatz: 
„Einer Gemeinde ist es nicht gestattet, die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Straßenraum dahin zu beschränken, dass nur Veranstaltungen, die in der Gemeinde (und angrenzenden Gemeinden) stattfinden, auf diese Weise beworben werden können.“ Aktenzeichen: 5 S 846/05 
 
Zu deinem 2. Beitrag: 
Zwischen Tübingen und Herrenberg gibt es nicht all zu viele Gemeinden ;) 
 
Webmaster
 
Geschrieben von: Der Erich am 11.04.2008 um 07:31 Uhr: - Gast
 
 
Hallo Webmaster, vielen Dank für das Urteil. Ich frage mich aber, warum manche Gemeinden das noch nicht wissen. :?
 
Geschrieben von: webmaster am 11.04.2008 um 10:51 Uhr: - Registriert
 
 
Hallo Erich, 
 
kein Problem, wir helfen gerne weiter!  
Es ist anzunehmen, dass die meisten Gemeinden das gut wissen, jedoch aber aus Bequemlichkeit das einfach zuerst mal ignorieren.  
Wir treffen immer wieder aufs neue auf Gemeinden, die uns "interne Richtlinien" unter die Nase halten. Nachdem wir aber höflich auf die aktuelle Rechtslage hinweisen funktionierts meistens.
 

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