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Geschrieben von: webmaster am 10.04.2008 um 10:51 Uhr: - Registriert
 
 
Hallo "Der Erich", 
 
vielen Dank für deine Kommentare. Zu deinem ersten Beitrag: 
Gerichtsurteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg 5. Senat  
vom 19.01.2006, Leitsatz: 
„Einer Gemeinde ist es nicht gestattet, die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Straßenraum dahin zu beschränken, dass nur Veranstaltungen, die in der Gemeinde (und angrenzenden Gemeinden) stattfinden, auf diese Weise beworben werden können.“ Aktenzeichen: 5 S 846/05 
 
Zu deinem 2. Beitrag: 
Zwischen Tübingen und Herrenberg gibt es nicht all zu viele Gemeinden ;) 
 
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